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	<title>VoIP Informationen</title>
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		<title>Fraunhofer-Institut: Cloud-Speicher oft unsicher</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 17:11:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die beliebten Cloudspeicherdienste wie Dropbox, Teamdrive oder Wuala sind nach Ansicht des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie nicht ausreichend sicher und enthalten oft entweder nur unzureichende Verschlüsselungsmethoden oder andere Mängel. Vor allem Unternehmen und Selbständige warnt das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie vor der Nutzung von Cloud-Speicherdiensten. Die meisten der populären Anbieter haben ihre Server in den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die beliebten Cloudspeicherdienste wie Dropbox, Teamdrive oder Wuala sind nach Ansicht des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie nicht ausreichend sicher und enthalten oft entweder nur unzureichende Verschlüsselungsmethoden oder andere Mängel.<span id="more-102"></span></p>
<p><div id="attachment_103" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/05/fraunhofer-300x173.jpg" alt="Fraunhofer-Institut: Cloud-Speicher oft unsicher" title="Fraunhofer-Institut: Cloud-Speicher oft unsicher" width="300" height="173" class="size-medium wp-image-103" /><p class="wp-caption-text">Fraunhofer-Institut: Cloud-Speicher oft unsicher</p></div> Vor allem Unternehmen und Selbständige warnt das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie vor der Nutzung von Cloud-Speicherdiensten. Die meisten der populären Anbieter haben ihre Server in den USA, wo für die dortigen Behörden ein recht unkomplizierter Zugriff auf auch sensible Daten möglich sein kann. Doch auch technische Mängel, eine unübersichtliche Benutzerführung und fehlende Verschlüsselungstechniken prangern die Macher der Studie an.</p>
<p>Für den einen oder anderen privaten Nutzer mögen die Dienste ausreichend, sensible Unternehmensdaten sollten allerdings nicht in der (US-) Cloud gespeichert werden, so das Fazit des Institutleiters Michael Waidner. „Keiner der getesteten Anbieter konnte die Sicherheitsanforderungen vollständig erfüllen, teilweise fehlte eine ordentliche Verschlüsselung“ bemängeln die Tester vom Fraunhofer-Institut.</p>
<p>Die Studie selbst fand zwischen Sommer 2011 und Januar 2012 statt, untersucht wurden die Cloud-Speicherdienste Cloudme, Crashplan, Dropbox, Mozy, Teamdrive, Wuala und Ubuntu One. Den Testern ging es um die Sicherheit der Daten bei den Anbietern und generelle Gefahren bei der Nutzung der Dienste. Die Anbieter Cloudme, Dropbox und auch Wuala beispielsweise verifizieren die eMail des Nutzern nicht – es könnten sich daher Angreifer einen Account unter einer fremden Adresse einrichten, illegale Dateien hochladen und das dann der Polizei melden. Mit unangenehmen Folgen für den Nutzer der bei der Anmeldung angegebenen Mailadresse – bis hin zur Hausdurchsuchung.</p>
<p>Auch das Teilen von Daten halten die Forscher des Fraunhofer-Instituts teilweise für bedenklich. So sorge Cloudme nicht für einen ausreichenden Schutz der automatisch erstellten URL, so dass unter anderem Suchmaschinen auf die geteilten Daten zugreifen können. Bei TeamDrive werden Schwächen beim Ausladen von Gruppenmitgliedern bemängelt und Wuala gibt den Nutzernamen in der öffentlichen URL mit an.</p>
<p>Besonders kritisch sehen die Tester, dass kaum ein Dienst über eine wirkungsvolle Verschlüsselung verfügt. So arbeiten Dropbox, Cloudme und Ubuntu One ohne Client-seitige Verschlüsselung, Mozy verschlüsselt die Dateinamen nicht und Wuala soll für Angriffe auf Serverseite anfällig sein stellten die Forscher fest.</p>
<p>Wenn einer dieser Clouddienste genutzt werden soll, dann laut Auffassung der Forscher möglichst nur im privaten Umfeld und nicht für sensible Daten. Nach Möglichkeit sollten die Daten bereits auf dem Rechner verschlüsselt werden. Für Unternehmen sind die getesteten Dienste generell nur bedingt geeignet, da es schnell zu rechtlichen Problemen kommen kann, wenn Kundeninformationen oder andere sensible Dateien außerhalb der EU gespeichert werden.</p>
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		<title>Onlinebanking: Kunde haftet bei TAN-Betrug</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 11:01:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer TAN-Nummern leichtfertig an Betrüber weitergibt, haftet selbst für den eventuell entstehenden Schaden. So urteilte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall, bei dem der Schadsoftware-versuchte PC eines Rentners mittels einer manipulierten Webseite um mehrere TAN-Nummern bat. Der Rentner kam der Aufforderung nach und verlor so mehrere tausend Euro. Schadsoftware verbreitet sich in hoher Geschwindigkeit. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer TAN-Nummern leichtfertig an Betrüber weitergibt, haftet selbst für den eventuell entstehenden Schaden. So urteilte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall, bei dem der Schadsoftware-versuchte PC eines Rentners mittels einer manipulierten Webseite um mehrere TAN-Nummern bat. Der Rentner kam der Aufforderung nach und verlor so mehrere tausend Euro.<span id="more-99"></span></p>
<p><div id="attachment_100" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/online-banking-300x173.jpg" alt="Onlinebanking: Kunde haftet bei TAN-Betrug" title="Onlinebanking: Kunde haftet bei TAN-Betrug ©iStockphoto Jakub Jirsák" width="300" height="173" class="size-medium wp-image-100" /><p class="wp-caption-text">Onlinebanking: Kunde haftet bei TAN-Betrug</p></div> Schadsoftware verbreitet sich in hoher Geschwindigkeit. Wer seinen PC nicht mit aktuellen Updates auf dem neuesten Stand hält und eventuell nicht einmal einen Virenscanner installiert hat oder freiwillig auch dubiose Mails öffnet, braucht nicht lange auf entsprechende Programme warten. Je nach Schadsoftware verhält sich der PC anschließend ganz unterschiedlich – die Zeiten, in denen Viren und Trojaner mit PC-Abstürzen auf sich aufmerksam machen sind allerdings vorbei. Ein „guter“ Schädling arbeitet im Hintergrund, unerkannt, oft über Monate und Jahre hinweg.</p>
<p>Einen Schädling der gemeinen Sorte hatte auch ein Rentner aus dem Raum Düsseldorf auf seinem PC. Das Programm täuschte beim Besuch der Bank-Webseite eine täuschend echt gemachte Kopie der Bankseite vor und forderte die Eingabe von 10 TANs. Obwohl die Bank zuvor vor solchen TAN-Fischereien gewarnt hat, gab der Rentner die TANs ein und sorgte damit für Freude bei den Betrügern. Wenige Monate später wurden von seinem Konto insgesamt 5000 Euro zu einer griechischen Bank überwiesen.</p>
<p>Eine TAN sorgt in Verbindung mit einer weiteren dauerhaft gültigen PIN-Nummer für die Erkennung des Kontoinhabers beim Homebanking. Im klassischen TAN-Verfahren verschickt die Bank ganze Listen mit TAN-Nummern, von denen jede einzelne nur für eine Transaktion gültig ist. Das das Schadprogramm auf dem Rechner des Betrogenen offenbar auch die PIN an die Ganoven übermittelt hat, stand ihnen so das Konto des Rentners quasi offen.</p>
<p>Der Rentner indes verlangte von seiner Bank das Geld zurück, was diese allerdings verneinte und ihren Kunden in der Verantwortung sah. Offenbar zu Recht – bereits vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht Düsseldorf unterlag der Rentner in entsprechenden Prozessen. Nun folgte die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof. Warnt die Bank explizit vor TAN-Betrügern, so wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, liegt das Haftungsrisiko beim Kunden, der mit der Weitergabe fahrlässig gehandelt hat.</p>
<p>In Zukunft könnte sich dieser Fall durch eine Änderung im Verbraucherschutz aber anders darstellen. Unter Umständen haften Banken nur noch bei grober Fahrlässigkeit ihrer Kunden, nicht mehr nur bei einem unüberlegten Verhalten wie es der Rentner des aktuellen Falles an den Tag gelegt hat.</p>
<p>Mittlerweile haben auch die Banken das TAN-Verfahren überarbeitet. Inzwischen arbeitet kaum noch eine Bank mit dem klassischen TAN-Verfahren, immer öfter kommen SMS-TANs  oder Chipkarten zum Einsatz – beides deutlich sicherere Anmeldeverfahren.</p>
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		<title>Teufel präsentiert Soundbar mit THX-Zertifizierung</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 10:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für satten Raumklang müssen nicht immer zahlreiche Lautsprecher im gesamten Raum verteilt werden. Unter Umständen reicht auch eine sogenannte Soundbar, angebracht über oder unter dem Fernseher, um einen ansprechenden Klang zu gewährleisten. Das erste Modell mit THX-Zertifizierung und damit einem entsprechend satten Klang bietet nun der Berliner Hersteller Teufel an. Die Teufel Soundbar kommt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für satten Raumklang müssen nicht immer zahlreiche Lautsprecher im gesamten Raum verteilt werden. Unter Umständen reicht auch eine sogenannte Soundbar, angebracht über oder unter dem Fernseher, um einen ansprechenden Klang zu gewährleisten. Das erste Modell mit THX-Zertifizierung und damit einem entsprechend satten Klang bietet nun der Berliner Hersteller Teufel an.<span id="more-95"></span></p>
<p><div id="attachment_96" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/teufel-300x173.jpg" alt="Teufel präsentiert Soundbar mit THX-Zertifizierung" title="Teufel präsentiert Soundbar mit THX-Zertifizierung" width="300" height="173" class="size-medium wp-image-96" /><p class="wp-caption-text">Teufel präsentiert Soundbar mit THX-Zertifizierung</p></div> Die Teufel Soundbar kommt in Kombination mit einem 150 Watt starken Subwoofer und kostet mit 800 Euro nicht wenig Geld. Dafür müssen bei der Teufel-Lösung keine Kabel durch das Wohnzimmer gelegt werden und auch keine Plätze für rückwärtige Lautsprecher gesucht werden. Teufel bereitet die Mehrkanalsignale so auf, dass durch Laufzeitverzögerungen ein Raumklangeffekt dargestellt werden kann. Die Soundbar ist mit 101 Zentimetern vergleichsweise kompakt, damit es beim Kinoabend aber auch entsprechend kracht, liefert Teufel das Set mit einem zusätzlichen Subwoofer mit 150 Watt Leistung aus.</p>
<p>Auf der Rückseite der Cinebar 51 finden sich zahlreiche Anschlüsse – zwei analoge Cinch-Eingänge, sowie ein optischer und ein elektrischer SP/DIF-Port sind dort untergebracht. An der Front der Soundbar finden MP3-Player oder USB-Sticks via USB-Eingang Platz. Der Lautsprecher kann MP3 und WMA direkt wiedergeben. Bedient werden kann das System mittels einer beiliegenden Infrarot-Fernbedienung.</p>
<p>Als Audioformat akzeptiert Teufel Dolby Digital und DTS sowie Dolby Prologic II um Stereoquellen in Raumklang hochzurechnen. HD-Audioformate indes beherrscht das Lautsprechersystem nicht. Auch wenn der Klang nicht zuletzt dank der hohen Ansprüche des THX-Zertifikates durchaus überzeugen kann – an echten Raumklang kommen die virtuellen Surroundeffekte nicht heran. Zudem fehlen dem System zahlreiche moderne Audioformate wie die HD-Digitalformate für Blu-Ray. So nett die Idee der Vermeidung überflüssiger Lautsprecherkabel auch ist, angesichts der gebotenen Funktionen ist die Cinebar 51 ein wenig überteuert – ob der Haussegen nach dem Kauf aber nun wegen des überzogenen Kontos oder wegen herumliegender Kabel schief hängt dürfte egal sein.</p>
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		<title>Forscht Valve an tragbarer Computertechnik? Treffen mit Apple</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 08:07:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn Vertreter zweier großer, fast marktbeherrschender, Unternehmen zusammentreffen, ist das nur selten ein Zufall sondern kündigt meist eine Zusammenarbeit an. Vor kurzem wurde nun Apples CEO Tim Cook bei Valve, dem Unternehmen hinter dem Onlinedienst Steam, gesehen. Zudem sucht Valve per Kleinanzeige einen Hardwareentwickler und scheint auch die Produktion einer eigenen Spielkonsole zu planen. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Vertreter zweier großer, fast marktbeherrschender, Unternehmen zusammentreffen, ist das nur selten ein Zufall sondern kündigt meist eine Zusammenarbeit an. Vor kurzem wurde nun Apples CEO Tim Cook bei Valve, dem Unternehmen hinter dem Onlinedienst Steam, gesehen. Zudem sucht Valve per Kleinanzeige einen Hardwareentwickler und scheint auch die Produktion einer eigenen Spielkonsole zu planen.<span id="more-91"></span></p>
<p><div id="attachment_92" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/valve-300x173.jpg" alt="Forscht Valve an tragbarer Computertechnik? Treffen mit Apple" title="Forscht Valve an tragbarer Computertechnik? Treffen mit Apple" width="300" height="173" class="size-medium wp-image-92" /><p class="wp-caption-text">Forscht Valve an tragbarer Computertechnik? Treffen mit Apple</p></div> Was für ein Projekt könnten Unternehmen wie Apple und Valve gemeinsam erarbeiten? Eines steht fest – Tim Cook wird Valve nicht aus reiner Freundschaft besucht haben. Eventuell kooperieren die beiden Unternehmen in Zukunft stärker bei Valves erfolgreichen Onlinedienst Steam, bei dem erst vor kurzem zahlreiche Apple-Spiele neu angeboten wurden. Denkbar wäre eine Zusammenarbeit in Bezug auf Apples wahrscheinlich kommendes Fernsehgerät. Sollte Valve seine Onlinefähigkeiten weiter in Richtung Streaming ausbauen und sollte Apple eine entsprechende Lösung für den hauseigenen Fernseher planen, könnte das ein größerer Schritt bei der Wohnzimmer-Unterhaltung werden als es die Spielkonsolen von Sony und Microsoft waren.</p>
<p>In einer Anzeige suchte Valve vor kurzem einen Hardwareentwickler mit Erfahrungen bei x86-CPUs und mit ARM-Prozessoren. Valve-Mitarbeiter Michael Abrash schrieb daraufhin in seinem Blog, dass Valve an „tragbarer Computertechnik“ arbeite. So wolle man erforschen, wie sich computergenerierte Grafiken in das eigene Blickfeld integrieren ließen. Das Ziel könnte eine Technik sein, die an Google Glass erinnert, Googles kommende Augmented-Reality-Brille. Abrash hingegen vergleicht das Erlebnis „mit dem, was der Terminator“ sieht. Diese Technik soll auf lange Sicht die bisher bekannten Plattformen ablösen und in 20 Jahren der Standard sein – ob es sich dann um eine Brille, um eine Netzhautprojektion oder um Kontaktlinsen handele, sei dabei egal. Abrash betont, Valve sei in diesem Punkt nur am Forschen, es ginge erst einmal darum, die Möglichkeiten auszuloten. Auch ein Scheitern sei in Ordnung, man lerne schließlich auch aus Fehlschlägen. Da es sich dabei aber um ein vorerst sehr theoretisches Projekt handle, brauche niemand in den kommenden Monaten mit einem fertigen Produkt zu rechnen.</p>
<p>Deutlich realistischer klang da schon die vor kurzem durch die Gerüchteküche geisternde Valve-Spielkonsole. Diese solle auf klassischer PC-Technik mit einem Intel Core-i-Prozessor und einer dedizierten Grafikkarte basieren, aber neben Steam auch andere Dienste wie GOG und Origin nutzen können. Verpackt in ein wohnzimmertaugliches Gehäuse müsste Valve allerdings noch eine entsprechend einfach zu benutzende Bedienoberfläche entwickeln. Ging es darum beim Treffen mit Tim Cook? Eventuell planen die Unternehmen eine gemeinsame Spielkonsole auf Basis von Apple TV. Die Zeit wird es zeigen, alle aktuellen Spekulationen sind eben doch nur Gerüchte.</p>
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		<title>Preise für Ultrabooks sollen deutlich fallen</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 08:55:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf dem aktuell in Peking stattfindenden Intel Developer Forum kündigt der Prozessorhersteller an, dass in Zukunft mit deutlich günstigeren Ultrabooks zu rechnen ist. Anstelle der aktuell mindestens 800 bis 1000 Dollar sollen Geräte mit den neuen Ivy Bridge Prozessoren im Idealfall weniger als 700 Dollar kosten. Breits für Ende September verspricht Intel erste Ultrabooks zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf dem aktuell in Peking stattfindenden Intel Developer Forum kündigt der Prozessorhersteller an, dass in Zukunft mit deutlich günstigeren Ultrabooks zu rechnen ist. Anstelle der aktuell mindestens 800 bis 1000 Dollar sollen Geräte mit den neuen Ivy Bridge Prozessoren im Idealfall weniger als 700 Dollar kosten.<span id="more-88"></span></p>
<p><div id="attachment_89" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/intel-300x169.jpg" alt="Preise für Ultrabooks sollen deutlich fallen" title="Preise für Ultrabooks sollen deutlich fallen" width="300" height="169" class="size-medium wp-image-89" /><p class="wp-caption-text">Preise für Ultrabooks sollen deutlich fallen</p></div> Breits für Ende September verspricht Intel erste Ultrabooks zu Preisen von weniger als 700 Dollar. Die doch recht erheblichen Preisreduktionen sollen die Hersteller allerdings nicht durch gesunkene Prozessorpreise erreichen sondern durch Ersparnisse bei anderen Komponenten. So hat Intel im Rahmen der aktuellen Ultrabook-Kampagne Forschungsgelder zur Verfügung gestellt, mit denen beispielsweise an günstigeren Gehäusematerialien gearbeitet wird. Doch auch die bereits am 23. April erscheinenden Prozessoren der Ivy-Bridge-Baureihe sollen indirekt für die Preissenkungen verantwortlich sein.</p>
<p><iframe width="586" height="328" src="http://www.youtube.com/embed/-0qxELBH5co" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Im Gegensatz zu aktuellen Prozessoren soll Ivy Bridge deutlich weniger Energie bei etwas gesteigerter Rechenleistung benötigen. Das ermöglicht den Herstellern den Einsatz günstigerer Akkus bei gleichbleibender Laufzeit der Geräte. Der Akku gehört zu den teuersten Komponenten in einem Ultrabook und ist zudem maßgeblich für deren Gewicht verantwortlich. Zudem bieten Ivy-Bridge-Ultrabooks eine gegenüber den Vorgängermodellen stark verbesserte Grafikleistung – ebenfalls ohne dabei mehr Energie zu benötigen. So werden die kommenden Modelle flexibler als aktuelle Geräte, was in Verbindung mit den niedrigeren Preisen die Ultrabook-Verbreitung positiv beeinflussen dürfte. Mit Western Digital zeigt sich zudem ein Festplattenhersteller innovationsfreudig – das Unternehmen präsentierte jüngst eine besonders schmale mobile Festplatte, die sich auch für den Einsatz in besonders flachen Geräten wie eben Ultrabooks eignet. Bislang treiben die oft genutzten SSDs den Preis der Geräte in die Höhe – im Gegenzug erbringen SSDs aber auch eine kaum mit Festplatten vergleichbare Leistung.</p>
<p>In Zukunft soll auch eine weitere Werbekampagne Ultrabooks weiter in die Aufmerksamkeitsbereiche potentieller Kunden bringen. Neben bereits gestarteten und durchaus humorvollen Werbeclips sollen in Elektronikmärkten spezielle Bereiche eingerichtet werden, in denen Ultrabooks ausprobiert werden können. Diese Bereiche nennt Intel „Ultrabook Experience Zones“ &#8211; AMDs kommende Flachrechner namens „Ultrathins“ werden sich mit klassischen Notebooks in den regulären Verkaufsflächen einreihen müssen.</p>
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		<title>Gestorben mit 83 Jahren: Commodore-Gründer Jack Tramiel</title>
		<link>http://www.voip-informationen.de/gestorben-mit-83-jahren-commodore-gruender-jack-tramiel.php</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 11:27:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zahlreiche Computernutzer sind mit seiner Technik aufgewachsen: Jack Tramiel gründete das Unternehmen Commodore und revolutionierte den Heimcomputermarkt mit dem C64. Am Sonntag ist Tramiel im Alter von 83 Jahren im Kreise seiner Familie im US-Bundesstaat Kalifornien gestorben. Als Tramiel am 13 Dezember 1928 im polnischen Städtchen Lodz geboren wurde, trug er noch den Namen Jacek [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Computernutzer sind mit seiner Technik aufgewachsen: Jack Tramiel gründete das Unternehmen Commodore und revolutionierte den Heimcomputermarkt mit dem C64. Am Sonntag ist Tramiel im Alter von 83 Jahren im Kreise seiner Familie im US-Bundesstaat Kalifornien gestorben.<span id="more-84"></span></p>
<p><div id="attachment_85" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/commodore-logo-300x173.jpg" alt="Gestorben mit 83 Jahren: Commodore-Gründer Jack Tramiel" title="Gestorben mit 83 Jahren: Commodore-Gründer Jack Tramiel" width="300" height="173" class="size-medium wp-image-85" /><p class="wp-caption-text">Gestorben mit 83 Jahren: Commodore-Gründer Jack Tramiel ©Commodore</p></div> Als Tramiel am 13 Dezember 1928 im polnischen Städtchen Lodz geboren wurde, trug er noch den Namen Jacek Trzmiel. Im zweiten Weltkrieg wurden Tramiel und seine Familie von den Nazis erst in das Konzentrationslager Auschwitz, dann in das Arbeitslager Hannover-Ahlen deportiert. Nach der Befreiung durch die US-Armee, die seine Eltern jedoch nicht mehr erlebten, emigrierte Trzmiel im Jahr 1947 in die USA und änderte seinen Namen in Jack Tramiel. In den USA trat Tramiel der Armee bei – und lernte dort unter anderem einiges über die Reparatur von Schreibmaschinen. Diese Fähigkeit nutzte er und machte sich im Jahr 1953 zusammen mit einem Freund selbständig. Er kaufte 200 gebrauchte IBM-Schreibmaschinen, die er instandsetzte und in seiner Firma verkaufte.</p>
<p>Den Firmennamen „Commodore“ verdankt Tramiel laut eigener Aussage einem Besuch in Berlin. Dort sah er ein Auto mit dem Typenschild „Commodore“ &#8211; und benannte anschließend sein Unternehmen nach dem Auto. Später stieg Tramiel auch in das Geschäft mit Tischrechnern ein und verkaufte das Modell Feiler CE erfolgreich als Commodore CE.</p>
<p>Im Jahr 1976 kaufte Tramiel den Chiphersteller MOS Technologies, den Hersteller des 6502-Prozessors. Diese CPU nutzte Tramiel als Basis des ersten Microcomputers aus dem Hause Commodore, dem Personal Electronic Transactor, kurz Commodore PET. Unter dem Motto „Computer for the masses, not classes“ entwickelte sich der PET-Nachfolger Commodore VIC-20 zu einem großen Erfolg – der Preis von nur 700 DM dürfte ausschlaggebend dafür gewesen sein.</p>
<p>Im Jahr 1982 dann erschien mit dem Commodore 64 ein legendärer Heimcomputer, ebenfalls auf Basis des MOS 6502. Trotz der geringen Taktfrequenz von nur 0,97 Megahertz eroberte der C64 mit seinem unverkennbaren „Brotkasten“-Design die Wohnzimmer und vor allem die Jugendzimmer der Welt. In den folgenden elf Jahren verkauften sich mehr als 20 Millionen der robusten Heimcomputer, in den 1980ern und sogar bis in die 1990er Jahre war der C64 stellvertretend für Computerunterhaltung. Dabei bestach der Rechner durch seine Vielseitigkeit – zwar nutzten die meisten Anwender den C64 hauptsächlich zum Spielen, doch war es ebenfalls möglich, mit dem „Brotkasten“ ernsthaft zu arbeiten, zu musizieren und Grafiken zu gestalten.</p>
<p>Im Jahr 1984 wurde Tramiel allerdings aus seinem eigenen Unternehmen gedrängt – und erwarb anschließend Atari von Warner Communications. Dort zeigte er sich verantwortlich für den Atari 520 ST, dem wohl größten Konkurrenten von Commodores neuestem Streich, dem Amiga. Beide Rechner basierten auf dem Motorola MC68000, einem knapp 8 Megahertz schnellen Prozessor. Nach kleinen Startschwierigkeiten etablierte sich der Atari ST als fester Gegenspieler zum Amiga und wurde vor allem für seine musikalischen Qualitäten oft gelobt. Dabei verfügte der ST über keine besondere Audiohardware, bot aber zahlreiche für Musiker interessante Schnittstellen.</p>
<p>1995 zog sich Tramiel aus dem Geschäft zurück, ein Jahr später wurde Atari verkauft. In den folgenden Jahren lebte Tramiel zurückgezogen, spendete aber größere Summen für an den Holocaust erinnernde Stiftungen. Den 30ten Geburtstag seines C64 erlebte Tramiel allerdings nicht mehr, nachdem der Computer zwar bereits Anfang 1982 auf der CES vorgestellt wurde, begann die Auslieferung erst im Herbst 1982.</p>
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		<title>Neuer Sony-Chef streicht 10.000 Stellen</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 15:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Harte Zeiten erfordern harte Maßnahmen – so dachte wohl zumindest Sonys neuer Chef Kazuo Hirai. Aufgrund größerer Verluste des Unternehmens entschloss sich der frisch an die Konzernspitze gewanderte Hirai zu einer drastischen Maßnahme. Wie die japanische Wirtschaftszeitung „Nikkei“ berichtet, wird Sony sich bis Ende diesen Jahres von 10.000 Mitarbeitern trennen. Dabei handelt es sich um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Harte Zeiten erfordern harte Maßnahmen – so dachte wohl zumindest Sonys neuer Chef Kazuo Hirai. Aufgrund größerer Verluste des Unternehmens entschloss sich der frisch an die Konzernspitze gewanderte Hirai zu einer drastischen Maßnahme.<span id="more-80"></span></p>
<p><div id="attachment_81" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/04/sony-150x150.jpg" alt="Neuer Sony-Chef streicht 10.000 Stellen" title="Neuer Sony-Chef streicht 10.000 Stellen" width="150" height="150" class="size-thumbnail wp-image-81" /><p class="wp-caption-text">Neuer Sony-Chef streicht 10.000 Stellen</p></div> Wie die japanische Wirtschaftszeitung „Nikkei“ berichtet, wird Sony sich bis Ende diesen Jahres von 10.000 Mitarbeitern trennen. Dabei handelt es sich um etwa 6 Prozent der insgesamt 168.200 Stellen. Kazuo, Spitzname „Kaz“, Hirai trat erst am ersten April das Amt des Konzernchefs bei Sony an – und fand eine schwierige Situation in einem mittlerweile defizitären Unternehmen vor. Vor allem die TV-Sparte gilt als Sorgenkind bei Sony, auch andere Unternehmen leiden unter den schwachen Margen bei der LCD-Panel-Produktion und beim Verkauf von TV-Geräten. So ist es auch die TV-Sparte gewesen, die in den letzten vier Jahren für negative Bilanzen bei Sony gesorgt hat. Hirai soll es nach ersten Restrukturierungsversuchen des ehemaligen Sony-Chefs Howard Stringer nun richten und das Unternehmen wieder in die Gewinnzone bringen.</p>
<p>Hirai war bis April Chef der Firmensparte Sony Computer Entertainment, dem Unternehmensbereich, der unter anderem für die erfolgreichen Playstation-Konsolen zuständig ist. Und so will Hirai die Zukunft von Sony nach dem Vorbild des Playstation Network ausrichten – Hardware und Software sollen durch Onlinedienste vernetzt und so erfolgreicher werden.</p>
<p>Doch Hirai findet noch andere unternehmensinterne Baustellen vor. So arbeiten unzählige Tochterunternehmen von Sony nicht gerade vorbildlich zusammen. Diese Firmentöchter sollen in Zukunft eng zusammen anstatt gegeneinander arbeiten. Keine leichter Aufgabe bei einem gigantischen Konzern wie Sony.</p>
<p>Die anhaltenden Verluste bei Sony sollen aber nicht nur auf die Mitarbeiter abgewälzt werden. Auch Howard Stringer und seine Kollegen aus dem Topmanagement des japanischen Unternehmens sollen sich beteiligen – laut Nikkei werden ihnen die Bonuszahlungen gestrichen.</p>
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		<title>AMD Radeon HD 7850 und AMD Radeon HD 7870:  AMD vervollständigt GCN-Grafikkartenportfolio</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 16:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit der AMD Radeon HD 7850 und der AMD Radeon HD 7870 sind zwei neue Grafikkarten aus der HD-7000-Serie erschienen. Beide Modelle gelten als „Performance“-Klasse, bezahlbare aber dennoch extrem schnelle Oberklassekarten also. Trotz der hohen Leistung hat AMD aber auch den Energiebedarf der Karten nicht aus den Augen verloren. Als um Weihnachten herum die ersten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der AMD Radeon HD 7850 und der AMD Radeon HD 7870 sind zwei neue Grafikkarten aus der HD-7000-Serie erschienen. Beide Modelle gelten als „Performance“-Klasse, bezahlbare aber dennoch extrem schnelle Oberklassekarten also. Trotz der hohen Leistung hat AMD aber auch den Energiebedarf der Karten nicht aus den Augen verloren.<span id="more-77"></span></p>
<p>Als um Weihnachten herum die ersten Modelle der 7000er-Serie aus dem Hause AMD erschienen, überzeugte der Hersteller mit schnellen und dabei vergleichsweise energiesparenden Karten für gut betuchte Nutzer. Der hohe Preis von mehr als 400 Euro selbst für die „kleinere“ Radeon HD 7950 schreckte allerdings viele Nutzer ab. Nun präsentiert AMD mit den zwei Neulingen etwas langsamere aber auch deutlich preiswertere Karten. Die AMD Radeon HD 7850 soll laut AMD zu Preisen ab 250 Euro, die schnellere HD 7870 ab 350 Euro angeboten werden.</p>
<div id="attachment_78" class="wp-caption alignnone" style="width: 596px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/03/AMD-Radeon-HD-7850.jpg" alt="AMD Radeon HD 7850 " title="AMD Radeon HD 7850 " width="586" height="338" class="size-full wp-image-78" /><p class="wp-caption-text">AMD Radeon HD 7850 </p></div>
<p>Dass die Neuzugänge ihr Geld wert sind, beweisen erste Benchmarks der Karten. Die Radeon HD 7850 ordnet sich mit ihren 1024 Shadereinheiten, 2 Gigabyte GDDR5-RAM mit einem 256 Bit Speicherinterface und ihrem Chiptakt von 860 Megahertz leistungsmäßig bei den Topmodellen der Vorgängerserie ein. Eine AMD Radeon HD 6950 rechnet nicht schneller, benötigt aber mehr Energie. Aufgrund des modernen Fertigungsverfahren in nur 28 Nanometern Strukturbreite (die Vorgänger wurden mit 40 nm gefertigt) benötigt die HD 7850 nur etwa 135 Watt unter Last und erfreuliche 13 Watt bei geringer Beanspruchung.</p>
<p>Das teurere und schnellere Modell AMD Radeon HD 7870 verfügt über 1280 Shadereinheiten und kann ebenfalls auf 2 Gigabyte GDDR5-RAM mit einem 256 Bit breitem Speicherinterface zurückgreifen. Der Chip taktet bei diesen Karten mit 1000 Megahertz, was AMD zur Bezeichnung „Gigahertz-Edition“ verleitete. Die Leistung dieser Karte liegt auf sehr hohem Niveau – im Schnitt liegt die Karte mit Nvidias aktuellem Topmodell Geforce GTX 580 gleichauf. Bei höheren Auflösungen gewinnt die AMD-Karte zudem an Leistung &#8211; hier macht sich der größere Speicher bemerkbar, Nvidia setzt auf nur 1,25 Gigabyte. Die Leistungsaufnahme der HD 7870 liegt bei 175 Watt unter Last und 14 Watt bei Desktop-Anwendungen. Das sind ebenfalls Spitzenwerte, vergleichbar schnelle Karten benötigen oft fast doppelt so viel Energie.</p>
<p>Leider hat AMD die geringe Energieaufnahme und die damit verbundene niedrige Temperatur der Chips nicht zum Anlass genommen, ein leises Lüftersystem zu verbauen. Die Karten im Referenzdesign fallen durch ihre lauten Ventilatoren unter Last auf – bei Desktop-Anwendungen sind die Karten hingegen recht still. Wer mit einem Kauf liebäugelt, sollte daher besser Karten mit alternativen Lüftersystemen wie sie von zahlreichen AMD-Partnern angeboten werden, ins Auge fassen. Ein wenig Bedenkzeit gibt AMD potentiellen Käufen auch noch – die neuen Modelle sollen erst ab dem 19. März verfügbar sein. Auf der aktuell in Hannover stattfindenden IT-Messe CeBIT lassen sich die Karten der Partnerfirmen allerdings bereits begutachten.</p>
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		<title>Bundestag: Besserer Schutz vor Abofallen beschlossen</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 23:39:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vermeintlich kostenlose Angebote im Internet sorgen oft für teure Post von Inkassounternehmen. Wenn Abofallen-Betrüger zuschlagen, können selbst erfahrene Internetnutzer um viel Geld geprellt werden. Dieser Masche legt der Bundestag nun einen Riegel vor. Demoversionen aktueller Programme zum Testen oder gleich kostenlose Freewareprogramme herunterladen – zahlreiche Webseiten bieten diesen Service an und verlangen auf den ersten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vermeintlich kostenlose Angebote im Internet sorgen oft für teure Post von Inkassounternehmen. Wenn Abofallen-Betrüger zuschlagen, können selbst erfahrene Internetnutzer um viel Geld geprellt werden. Dieser Masche legt der Bundestag nun einen Riegel vor.<span id="more-71"></span></p>
<p><div id="attachment_74" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/03/virus31-300x169.jpg" alt="Bundestag: Besserer Schutz vor Abofallen beschlossen" title="Bundestag: Besserer Schutz vor Abofallen beschlossen" width="300" height="169" class="size-medium wp-image-74" /><p class="wp-caption-text">Bundestag: Besserer Schutz vor Abofallen beschlossen</p></div> Demoversionen aktueller Programme zum Testen oder gleich kostenlose Freewareprogramme herunterladen – zahlreiche Webseiten bieten diesen Service an und verlangen auf den ersten Blick kein Geld für diesen Service. So praktisch diese Dienste bei seriösen Angeboten auch sein mögen, tummeln sich doch auch unzählige Webseiten im Netz, die Software einzig und allein deshalb anbieten, um den Internetsurfer ein teures Nutzungsabo unterzujubeln. Wochen nach dem Download des Programmes erreicht den Anwender dann Post- oft per Mail, ab und an aber auch per klassischer Briefpost – mit einer Forderung über teils mehrere hundert Euro. Mit dem Download sei ein Vertrag über einen Abodienst zustande gekommen. Die Mindestlaufzeit dieser Verträge beträgt oft ein bis zwei Jahre, je nach Gier der Abofallenbetreiber liegt der monatlich zu entrichtende Betrag zwischen zwei und 50 Euro. Die Abosumme ist selbstverständlich am Stück und im voraus zu begleichen – der Dienst selbst bietet weiterhin nur anderswo auch ohne Abo kostenlos erhältliche Software an. Die Kosten verstecken die Betreiber solcher Seiten oft in den AGBs, die vor dem Download abgenickt werden müssen – allerdings dürfte sich kaum jemand die vielen Seiten kleingedruckten Textes durchlesen.</p>
<p>Diese Masche dürfte in Zukunft keinen Erfolg mehr haben. Der Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, das den Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr verbessern soll. Dem neuen Gesetz zufolge muss ein Kauf im Internet mit einer gut lesbaren Schaltfläche gekennzeichnet und bestätigt werden. Dieser Button muss eine eindeutige Formulierung enthalten, die auf die entstehenden Kosten hinweist &#8211; „zahlungspflichtig bestellen“ beispielsweise.</p>
<p>Will ein Anbieter einem Verbraucher nun Kosten für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, muss der Anbieter zuerst beweisen, dass der Kunde seine Zahlungsbereitschaft auch tatsächlich erklärt hat. Die neue Button-Lösung gilt dabei nicht nur für den Einsatz am heimischen PC sondern auch für Smartphones und Tablets. Allerdings wird auch das neue Gesetz nur vorübergehend Wirkung zeigen – Abofallenbetrüger zeichneten sich in der Vergangenheit leider nicht nur durch hohe kriminelle Energien aus sondern auch durch erstaunliche Kreativität beim Umgehen bestehender Gesetze.</p>
<p>Dennoch sind die Verbraucherzentralen glücklich über die Verabschiedung des Gesetzes, kämpfen sie doch schon seit einiger Zeit für eine Stärkung des Verbrauchers gegenüber Abofallenbetreibern. Immerhin sollen laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitutes Infas bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer auf eine Abofalle im Netz hereingefallen sein, 11 Prozent aller Anwender und damit eine durchaus beachtliche Zahl.</p>
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		<title>Staatstrojaner kann Sexgespräche nicht löschen</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 04:18:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der vom CCC im vergangenen Jahr aufgedeckte Staatstrojaner soll laut einem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten über bislang nicht bekannte technische Mängel verfügen. So sollen sich unter anderem nicht für die Ermittlungen benötigte private Sexgespräche eines Abgehörten „aus technischen Gründen“ nicht nachträglich löschen lassen. Im Auftrag der Bundesregierung überprüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den als Staatstrojaner bekannt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der vom CCC im vergangenen Jahr aufgedeckte Staatstrojaner soll laut einem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten über bislang nicht bekannte technische Mängel verfügen. So sollen sich unter anderem nicht für die Ermittlungen benötigte private Sexgespräche eines Abgehörten „aus technischen Gründen“ nicht nachträglich löschen lassen.<span id="more-68"></span></p>
<p><div id="attachment_69" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.voip-informationen.de/wp-content/uploads/2012/02/virus3-300x169.jpg" alt="Staatstrojaner kann Sexgespräche nicht löschen" title="Staatstrojaner kann Sexgespräche nicht löschen" width="300" height="169" class="size-medium wp-image-69" /><p class="wp-caption-text">Staatstrojaner kann Sexgespräche nicht löschen</p></div> Im Auftrag der Bundesregierung überprüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den als Staatstrojaner bekannt gewordenen Schadecode des BKA. Dieser als geheim eingestufte Berichte fand nun den Weg ins Internet und zeigt, wie laienhaft der Trojaner tatsächlich programmiert wurde.</p>
<p>So wurden von den überwachenden Beamten mittels des Trojaners per Skype geführte private Gespräche mit sexuellen Inhalten aufgezeichnet. Da Sexgespräche zwischen einem Verdächtigen und seiner Freundin zum „Kernbereich privater Lebensführung“ gehören und damit nicht zu den zu dokumentierenden Inhalten gehören dürfen, hätten diese Passagen aus den Protokollen gelöscht werden müssen. Dieses war aber offenbar „aus technischen Gründen“ nicht möglich. Das BKA habe allerdings ein Programmmodul beim Entwickler DigiTask angefordert – kostenpflichtig – mit dem sich Gesprächsdaten auch abschnittsweise löschen lassen sollen. Offenbar wurde die Integration dieses Moduls bei der ursprünglichen Softwarespezifikation durch das BKA schlicht vergessen worden.</p>
<p>In einem anderen Fall soll das Schadprogramm zu lange auf dem Rechner eines Verdächtigen gelassen worden sein – weil es den Ermittlern zuvor nicht gelingen wollte, das Programm abzuschalten. Auch hier galten technische Gründe als Ursache, weshalb der Trojaner sich nicht per Fernzugriff abschalten ließ – an eine Selbstdeaktivierung des Programmes hatte offenbar ebenfalls niemand gedacht. Zwar wurden in den fraglichen fünf Wochen keine weiteren Gespräche aufgezeichnet, dafür sendete der Trojaner weiterhin Logs an die Ermittler – an einer fehlenden Onlineverbindung kann der Defekt also nicht gelegen haben.</p>
<p>Zwar ist der Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten noch nicht fertiggestellt worden, die Mängelliste ist allerdings auch jetzt schon lang. So konnte Schaar auch die Aussage des Chaos Computer Club bestätigen, dass der AES-Schlüssel zur Sicherung des Trojaners fast schon stümpferhaft fest einprogrammiert wurde. Diesen Ansichten widersprachen in der Vergangenheit CDU und BKA immer wieder heftig und verwiesen darauf, dass dem CCC nur eine veraltete Version des Trojaners zugespielt wurde – Schaar allerdings stellte diesen Mangel auch bei einer aktuellen Version fest. Laut seiner Ansicht, waren die Behörden „nicht in der Lage, die Funktionalität der von ihnen eingesetzten Programme zu beurteilen“. Vor allem auch, weil eine entsprechende Programmdokumentation komplett fehlte. Schaar kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass sowohl Zollkriminalamt als auch das Bundeskriminalamt gegen §9 des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen haben.</p>
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